NEUFÖG Neugründungsförderungsgesetz
Voraussetzung:
Neueröffnung eines freiberuflichen Betriebes
Betriebsübertragung
Förderung:
Wegfall verschiedener Kosten, wie ...
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgabe (Anmeldung des Anmeldungsgewerbes, etc.)
- Grunderwerbsteuer bei bestimmten Voraussetzungen
- Gerichtsgebühren bei Firmenbucheintragung
- Gerichtsgebühren für die Grundbuchseintragung
- Gesellschaftssteuer
Lohnnebenkostenbefreiung (gilt nicht bei Übertragung)
- Die im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden 11 Monaten für beschäftigte Arbeitnehmer anfallenden:
- Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgl. 4,50 %
- Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers 0,50 %
- Ges. Unfallversicherungsbeiträge 1,30 %
- Kammerumlage 2 (zwischen 0,38 % und 0,46 %)
Unterlagen:
Förderungsunterlagen sind von der jeweiligen Kammer bestätigen zu lassen.
Chance:
Kostenersparnis in der Startphase
Risiko:
nicht zuerkennen der Förderungsvoraussetzung
Bürozeiten
Montag – Donnerstag
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Freitag
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