NEUFÖG Neugründungsförderungsgesetz

Voraussetzung:

Neueröffnung eines freiberuflichen Betriebes
Betriebsübertragung

Förderung:

Wegfall verschiedener Kosten, wie ...

  •  Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgabe  (Anmeldung des Anmeldungsgewerbes, etc.)
  • Grunderwerbsteuer bei bestimmten Voraussetzungen
  • Gerichtsgebühren bei Firmenbucheintragung
  • Gerichtsgebühren für die Grundbuchseintragung
  • Gesellschaftssteuer

Lohnnebenkostenbefreiung (gilt nicht bei Übertragung) 

  • Die im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden 11 Monaten für beschäftigte Arbeitnehmer anfallenden:
  • Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgl. 4,50 %
  • Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers 0,50 %
  • Ges. Unfallversicherungsbeiträge 1,30 %
  • Kammerumlage 2 (zwischen 0,38 % und 0,46 %)

Unterlagen:

Förderungsunterlagen sind von der jeweiligen Kammer bestätigen zu lassen.

Chance:

Kostenersparnis in der Startphase

Risiko:

nicht zuerkennen der Förderungsvoraussetzung